Zuwendungsbestätigung:
Bei einem Betrag bis zu 200,00 Euro gilt der Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug als Spendenquittung und kann beim Finanzamt eingereicht werden. Bei Spenden über 200,00 Euro wird von den Finanzämtern eine gesonderte Zuwendungsbestätigung verlangt. Diese stellen wir Ihnen gerne zeitnah aus. Vermerken Sie gut leserlich Ihre genauen Adressdaten! Selbstverständlich stellen wir Ihnen auf Wunsch auch Zuwendungsbestätigungen unter 200,00 Euro aus.
Zuwendungsbestätigung:
Wir versenden die Zuwendungsbestätigungen ad hoc. Sollte Ihnen ein Nachweis fehlen, rufen Sie uns an - wir kümmern uns darum.
Gemeinnützig anerkannt:
Neurologisch erkrankte Kinder Mannheim e.V. ist beim Finanzamt Mannheim als gemeinnützig anerkannt und darf Zuwendungsbescheinigungen ausstellen.
Freistellungsbescheid:
Der Freistellungsbescheid des Finanzamtes Mannheim liegt vor und kann auf Wunsch in Kopie zugesandt werden.